INTERPOL - RED NOTICE

Internationale Ausschreibung im "Red Notice System"

Was kann man dagegen tun...

Bei einer "Red Notice" von Interpol handelt es sich weder um einen internationalen Haftbefehl noch um einen Suchbefehl der internationalen kriminalpolizeilichen Organisation. Vielmehr ist es ein Ersuchen, den Aufenthaltsort einer bestimmte Person zu ermitteln und diese vorläufig festzunehmen.

Die "Red Notice" wird von Interpol auf Antrag eines Mitgliedslandes oder internationalen Tribunals erlassen und basiert auf einem gültigen nationalen Haftbefehl. Sie ergeht an Polizeibehörden weltweit.

Laut Interpol entscheiden die Länder selbst, wie sie mit einer "Red Notice" umgehen. Kein Land kann demnach gezwungen werden, eine Person festzunehmen, gegen die eine "Red Notice" vorliegt. In manchen Fällen wird eine "Red Notice" öffentlich gemacht. Dies entscheiden die einzelnen Mitgliedsstaaten.

Eine selbstständige Überprüfung dieser internationalen Ausschreibung bei der Kommission zur Kontrolle der Akten von Interpol ist möglich, und in vielen Fällen sinnvoll.

Ich habe eine Vielzahl von Anträgen zur Überprüfung der Ausschreibung bei dieser Kommission anwaltlich begleitet und Löschung, oder jedenfalls die Aufnahme von Hinweisen mit Blick auf eine mögliche rechtsstaatswidrige Verfolgung im ersuchenden Staat, erreicht.

 

 

 

 

 

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